MT Laboratories GmbH

Head office Meerbusch:
Am Eisenbrand 24a
40667 Meerbusch
NRW – Germany

Branch office Duisburg:
Bliersheimer Str. 27
47229 Duisburg
NRW – Germany

Phone +49 (2132) 97921 – 0

office@mt-labs.de
www.mt-labs.de

Managing directors:
Volker Spahn, Dominik Spahn, Patricia Spahn

Register court: Amtsgericht Neuss
Register Number: HRB 16393

Pictures:  PIXELIO

How to get to head office Meerbusch

With the car

From the Highway A52 take the exit “Kaarst-Nord (12)”
Turn left into L154 direction “Osterrath”
After 600m turn right into L30 direction “Meerbusch-Büderich”
4 KM later you pass the city sign “Meerbusch-Büderich”
Turn directly right into the Street “Am Eisenbrand”
After 250m you find our entrance on the left side.

With the train

From the Train station: Düsseldorf Main

Take the Metro “U76” into direction “Krefeld”.
After 20 minutes you’ll arrive the Station “Meerbusch Landsknecht”
Change into the Busline “SB51” direction “Kaarst Mitte/Holzbüttgen”
Your destination “Am Eisenbrand” you’ll arrive after 7 minutes.
Leave the bus and got in into the Street “Am Eisenbrand”. After 250m you find our entrance on the left side.

With the plain

Airport: Düsseldorf International (DUS)

Take the Buslinie “SB51” at the Station “D-Flughafen Terminal A/B/C” or “D-Flughafen Bahnhof”.
After 35 minutes you’ll arrive your destination “Am Eisenbrand”.
Leave the bus and got in into the Street “Am Eisenbrand”. After 250m you find our entrance on the left side.

Terms of Service (german)

The Terms of Service are only available in german language as follows:

Allgemeine Geschäftsbedingungen der MT Laboratories GmbH
(nachstehend MTL genannt)

   
I. Geltungsbereich

1.       Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten ausschließlich für unsere Leistungen an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB und gelten auch für künftige Aufträge unserer Kunden.

2.       Abweichende AGB des Auftraggebers erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

II.       Auftragserteilung

1.       Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt nur zustande, wenn wir den Auftrag des Auftraggebers schriftlich bestätigt haben  oder der Kunde uns auf der Grundlage unserer aktuell gültigen Preisliste einen Auftrag erteilt. Änderungen oder Ergänzungen eines Vertrages bedürfen der Schriftform.

2.       Mündliche Nebenabreden oder Zusicherungen unserer Mitarbeiter, die über den Inhalt des Vertrages hinausgehen, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung unserer Geschäftsleitung.

 

III.        Leistungstermine − höhere Gewalt

1.       Leistungstermine gelten nur als annähernd, soweit sie nicht schriftlich ausdrücklich als verbindlich bezeichnet worden sind. Vereinbarte Fristen beginnen nicht vor der Klarstellung aller Ausführungseinzelheiten seitens des Auftraggebers, insbesondere aller technischen Punkte sowie Erteilung aller für die Ausführung des Auftrags erforderlichen Auskünfte und Unterlagen. Ergeben sich bei Durchführung des Auftrags Änderungen oder
Erweiterungen des ursprünglichen Auftragsumfangs, sind diese zwischen den Vertragsparteien zunächst schriftlich festzulegen.

2.       Fälle höherer Gewalt oder sonstige Ereignisse, auf die wir keinen Einfluss haben und die unsere Leistungsverpflichtung wesentlich erschweren oder unmöglich
machen, entbinden uns von den Verpflichtungen aus dem jeweiligen Auftrag, bei vorübergehenden
Hindernissen jedoch nur für die Dauer der Behinderung und einer angemessenen Anlauffrist.

 

IV.        Gewährleistung

1.       Soweit MTL Leistungen erbringt, schuldet MTL keinen bestimmten Erfolg, sondern nur ordnungsgemäße Dienstleistungen. MTL verpflichtet sich dabei, ihre
Leistungen neutral und unparteiisch sowie nach bestem Wissen und gemäß den anerkannten Regeln der
Technik und unter Beachtung bestehender Vorschriften auszuführen.

2.       Reklamationen sind unverzüglich nach ihrer Feststellung von dem Auftraggeber MTL schriftlich anzuzeigen.

3.       Sämtliche Gewährleistungsrechte sind ausgeschlossen, sofern diese nicht innerhalb eines Jahres nach
Übergabe der Sache schriftlich geltend gemacht wurden.

 

V. Haftung

1.        Für Schäden haftet MTL nur, wenn MTL, ihre
gesetzlichen Vertreter oder ihre Erfüllungsgehilfen die Schäden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht oder fahrlässig eine vertragswesentliche Pflicht verletzt haben. Bei einer fahrlässigen Verletzung vertragswesentlicher Pflichten ist die Ersatzpflicht von MTL auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden
begrenzt. Eine Haftung für mittelbare und vertragstypische Folgeschäden ist ausgeschlossen. Im Übrigen ist die Haftung der MTL im Rahmen gesetzlich zulässiger Beschränkungen auf folgende Versicherungssummen begrenzt:

  • Betriebshaftpflicht: 1 Mio. EUR für Sachschäden und 100.000 EUR für Vermögensschäden;
  • Umwelthaftpflicht: 2 Mio. EUR für Sach- und
    Vermögensschäden;
  • Umweltschäden: 2 Mio. EUR für Sanierungskosten.

2.       Soweit Schadenersatz- oder sonstige Ansprüche gegen MTL ausgeschlossen sind, gilt dies auch für ihre gesetzlichen Vertreter und Mitarbeiter.

 

VI.        Zahlungsbedingungen

1.       Nach Auftragsdurchführung seitens MTL ist das Dienstleistungsentgelt sofort fällig und innerhalb von 8 Tagen ab Rechnungsdatum zahlbar, sofern nicht auf der Rechnung ein anderer Zahlungstermin angegeben wird. Für die Berechnung der MTL-Leistungen wird die jeweils gültige Mehrwertsteuer separat ausgewiesen und ist vom Auftraggeber zusätzlich zum Netto-Entgelt zu zahlen.

2.       Berechnungsgrundlage für die Rechnungserstellung ist die Gebührenordnung der MTL, die dem Auftraggeber vorliegt. Wenn und soweit im Einzelfall schriftlich ein Festpreis oder eine andere Bemessungsgrundlage
vereinbart worden ist, ist diese Berechnungsgrundlage verbindlich. Etwaige Gebührenerhöhungen seitens MTL sind dem Auftraggeber drei Monate im Voraus
mitzuteilen und berechtigen den Auftraggeber unter Einhaltung einer Frist von einem Monat, den Vertrag zum Termin der Preiserhöhung zu kündigen.

3.       Kommt der Auftraggeber in Zahlungsverzug, ist die Entgeltforderung der MTL mit 8 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zu verzinsen. MTL behält sich jedoch vor, einen höheren Verzugsschaden
nachzuweisen und geltend zu machen.

4.       Befindet sich der Auftraggeber im Zahlungsverzug oder werden MTL Umstände bekannt, die zu erheblichen Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit oder Kreditwürdigkeit des Auftraggebers Anlass geben, ist MTL berechtigt, noch ausstehende Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleitung auszuführen und, falls die Vorauszahlung oder Sicherheit nicht binnen zwei
Wochen geleistet wird, ohne erneute Fristsetzung vom Vertrag zurückzutreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.

5.       MTL kann Kostenvorschüsse verlangen oder Teilrechnungen entsprechend den bereits erbrachten
Leistungen erstellen. Kommt der Auftraggeber mit der Begleichung von Teilrechnungen trotz Nachfristsetzung in Verzug, hat MTL das Recht, die weitere Ausführung des Auftrags zu verweigern, vom Vertrag
zurückzutreten oder Schadenersatz zu verlangen.

 

VII. Schlussbestimmungen

1.       Für alle Rechtsbeziehungen zwischen Auftraggeber und MTL gilt das Recht der Bundesrepublik
Deutschland.

2.       Erfüllungsort für sämtliche Ansprüche aus dem Vertrag ist der Geschäftssitz der MTL.

3.       Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem
Rechtsverhältnis mit dem Auftraggeber ist nach Wahl von MTL ihr Geschäftssitz oder der Sitz des Auftraggebers. Für Klagen des Auftraggebers ist ausschließlicher Gerichtsstand der Geschäftssitz von MTL. Im Übrigen bleiben gesetzliche Regelungen über ausschließliche Zuständigkeiten unberührt.

Download the Terms of Service

VAT identification number acc. to “§ 27a Umsatzsteuergesetz”: DE281591998
Responsible for the content acc. to gemäß “§ 55 Absatz 2 MDStV”: Dominik Spahn